Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Acquedus Business Services GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden in Österreich
1. Gegenstand und Geltungsbereich
- Die Acquedus Business Services GmbH (nachfolgend Acquedus genannt) schließt Verträge für die „Adam“-IT Plattform ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Adam) ab. Zusätzlich können für bestimmte Leistungen von Acquedus weitere, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen.
- Diese AGB verwenden den Begriff „Kunde“ im Hinblick auf Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und der in AGB gebotenen Prägnanz sowohl für die weibliche als auch die männliche grammatikalische Form. Selbstverständlich werden damit sämtliche natürlichen und juristischen Personen jeglichen Geschlechts umfasst.
- Acquedus behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt der Kunde die neuen AGB zugesandt oder über einen Link aufrufbar zur Verfügung gestellt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird Acquedus den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
- Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag über die Nutzung der von Acquedus angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von Acquedus bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt.
- Acquedus ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich Acquedus zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
- Acquedus kann Testversionen in Form von Testzugängen anbieten.
3. Vertragsdauer und Kündigung
- Der Leistungsvertrag beginnt mit Datum der ersten Erfüllungshandlung, soweit dies nicht anderweitig vereinbart wurde und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag jederzeit zum Ende des jeweiligen Leistungszeitraums zu kündigen. Die Kündigung kann ordentlich in Schriftform per E-Mail oder Brief oder über ein dem Kunden von Acquedus zur Verfügung gestelltes Portal erfolgen.
- Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Leistungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Leistungsinhalt
- Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten Adam Pakete und Individualleistungen gemäß dem Vertrag.
- Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Acquedus berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden.
- Acquedus behält sich das Recht vor, jederzeit sämtliche oder einzelne Services, Module, Pakete und deren Zusammensetzung vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder nach rechtzeitiger Vorankündigung einzustellen. Acquedus trägt dafür Sorge, etwaige Unterbrechungen und Änderungen soweit möglich voranzukündigen und auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Die aktuellen Leistungen und Preise für die „Adam“-IT-Plattform sind auf der Webseite von Acquedus meetadam.io abrufbar.
- Sofern nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Acquedus auf Basis der vom Kunden bestellten Module oder Pakete laut Leistungsbeschreibung. Für außerhalb der Module definierte Leistungen ist ein separates Entgelt zu zahlen.
- Sämtliche von Acquedus angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.
- Für Services von Acquedus, die aus einem in der Sphäre des Kunden liegenden Grund nicht ausgeführt werden können, steht Acquedus das vereinbarte Entgelt dennoch zu. Es ist nicht zulässig, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, wegen Gewährleistungsansprüchen oder behaupteter Mängel zurück zu halten.
- Die Abrechnung der Leistungen von Acquedus an den Kunden erfolgt grundsätzlich zum ersten Tag des aktuellen Leistungszeitraums. Hat der Kunde die Wahl zwischen einem Monats- oder Jahresabonnement und wählt ein Jahresabonnement, erfolgt die Abrechnung zum ersten Tag des Jahresabonnements. Hat der Kunde ein verbrauchsabhängiges Abonnement gebucht („Multimandanten-Account“) erfolgt die Abrechnung zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats. Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Komponenten erfolgt dabei tagesgenau. Acquedus erstellt zu diesem Zweck eine Rechnung, welche elektronisch per E-Mail an den Kunden übermittelt oder über ein dem Kunden von Acquedus zur Verfügung gestellten Portal bereitgestellt wird. Die gestellten Rechnungen sind, je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart, sofort, spätestens jedoch nach sieben Tagen fällig. Eine Rückerstattung der Monats- oder Jahresbeträge bei Kündigung vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums erfolgt nicht.
- Wenn der Kunde von einem Monats- auf ein Jahresabonnement wechseln möchte, ist dies mit sofortiger Wirkung möglich. Etwaige bereits gezahlte Entgelte für das Monatsabonnement werden in diesem Fall anteilig von Acquedus mit dem Entgelt des Jahresabonnements verrechnet. Das Abonnement wird dann automatisch um ein Jahr verlängert und die Abrechnung erfolgt zum ersten Tag des Jahresabonnements. Wenn der Kunde von einem Jahres- auf ein Monatsabonnement wechseln möchte, ist dies bis zum letzten Tag des Rechnungsjahrs und mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsjahrs möglich. Das Abonnement läuft dann automatisch im Monatsrhythmus weiter.
- Zahlungen des Kunden an Acquedus für die Nutzung des Dienstes oder für weitere Produkte innerhalb des Systems erfolgen per Kreditkarte, Überweisung oder elektronischem Lastschrifteinzug über Acquedus.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs Acquedus die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst außergerichtlich jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts oder Inkassobüros. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Acquedus aufzurechnen, es sei denn diese wurden von Acquedus schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Acquedus ist bei Zahlungsverzug berechtigt den Zugang zur „Adam“ IT-Plattform für den Kunden zeitweise einzuschränken, bis die entsprechende Zahlung durch den Kunden geleistet wurde.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jeden Inhalt (zB Texte, Multimediadateien etc), den er im Rahmen der Services von Acquedus eingibt, hochlädt, überträgt, per E-Mail versendet oder auf sonstige Weise weiterleitet. Acquedus kontrolliert Inhalte, die über die Services vom Kunden eingegeben, hochgeladen oder verlinkt werden grundsätzlich nicht und kann deshalb keine Gewähr und keine Haftung für diesen Inhalt des Kunden übernehmen.
- Zur Einrichtung des Accounts für den Kunden auf der „Adam“-IT-Plattform verpflichtet sich der Kunde im Rahmen eines Onboardings zur Übermittlung der Unternehmensstammdaten gemäß des durch Acquedus vorgegebenen Formulars. Diese Informationen sind bis spätestens eine Woche nach Vertragsunterzeichnung durch den Kunden an Acquedus zu übermitteln.
- Als notwendige Bedingung zur Erbringung der Leistungen verpflichtet sich der Kunde alle relevanten Daten bzw. Zugänge zu den Quellsystemen für das Reporting auf „Adam“-IT-Plattform bereitzustellen.
- Dem Kunden ist im Rahmen der Nutzung der Services nicht erlaubt, sich in den Services als eine andere Person auszugeben und in die Services oder die mit den Services verbundenen Server oder Netzwerke einzugreifen oder diese zu unterbrechen oder zu umgehen.
7. Nutzungsrechte
- Acquedus räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das einfache und nicht-ausschließliche Recht ein, die Dienstleistungen bestimmungsgemäß nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen.
- Der Kunde ist berechtigt, auf die „Adam“-IT-Plattform, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.
- Der Kunde darf die „Adam“-IT-Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen. Die Nutzung für Dritte ist ausgeschlossen.
- Acquedus ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der Software zu überlassen.
8. Weitergabeausschluss
- Die Überlassung des Nutzeraccounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten an Dritte ist unzulässig. Davon ist auch die gemeinsame Nutzung eines Accounts (Accountsharing) sowie die Nutzung einer eigenmächtig abgeänderten oder veränderten Form des Dienstes erfasst.
- Eine Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Diensteanbieter zur außerordentlichen Kündigung.
9. Datensicherheit, Zugriffe
- Acquedus stellt sicher, dass die Daten des Kunden in einem sicheren Rechenzentrum verwaltet werden und vor den Zugriff nicht-berechtigter Dritter geschützt sind. Zusätzlich stellt Acquedus sicher, dass im Falle eines Ausfalls des Rechenzentrums oder eines Fehlers der „Adam“-IT-Plattform die Daten des Kunden jederzeit wiederhergestellt werden können (Backups).
- Acquedus stellt dem Kunden einen oder mehrere Zugänge zur „Adam“-IT-Plattform zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur „Adam“-IT-Plattform an einem sicheren Ort zu verwahren und sicherzustellen, dass diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. Sollte der Kunde die Sicherheit der Zugangsdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr sicherstellen können, hat er umgehend Acquedus zu benachrichtigen, damit die Zugangsdaten ausgetauscht werden und die Sicherheit der Daten des Kunden jederzeit sichergestellt werden können.
10. Datenschutz
- Acquedus verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung gemäß diesem Vertrag Daten des Kunden. Näheres regelt die Datenschutzvereinbarung, welche vom Kunden separat bestätigt wurde.
11. Auftragsverarbeitung
- Mit Zustandekommen des Vertrags schließen die Vertragsparteien zudem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung kann durch den Kunden jederzeit als PDF heruntergeladen werden
12. Vertraulichkeit
- Acquedus und der Kunde verpflichten sich, während der Laufzeit des Leistungsvertrages sowie nach dessen Beendigung für weitere fünf Jahre über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen wie insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, von anderen erworbenes Know-how sowie über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten und sonstigen Informationen (z.B. Aufgabenstellung, Geschäftsvorgänge, Erfahrungen und Erkenntnisse) gegenüber unbefugten Dritten Stillschweigen zu wahren, nicht durch Dritte verwerten zu lassen und Dritten diese auch nicht zugänglich zu machen.
- Eine Verwendung der Informationen ist nur im Rahmen der Ausführung des Leistungsvertrags erlaubt, sofern nicht explizit etwas anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde. Acquedus und der Kunde verpflichten sich, bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie im Hinblick auf die jeweils eigenen Betriebsgeheimnisse von ähnlicher Bedeutung, mindestens jedoch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt.
13. Gewährleistung
- Soweit die Leistungen mangelhaft sind, hat Acquedus auf eigene Kosten und nach eigener Wahl nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Acquedus offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Entgegennahme der Leistung qualifiziert schriftlich zu rügen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde Acquedus die kausalen Aufwendungen zu ersetzen.
- Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monaten ab Entgegennahme der Leistung.
14. Haftung von Acquedus
- Die Haftung von Acquedus beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden, sowie für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.
- Der Kunde erklärt, dass er Acquedus in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche freistellt und schadlos halten wird, die von Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten, die der Kunde eingegeben, hochgeladen oder im Rahmen der Services übertragen oder aufgrund der Nutzung der Services, der Verbindung zu den Services oder aufgrund von Verletzungen dieser AGB oder von Rechten Dritter durch den Kunden von wem auch immer gegen Acquedus erhoben werden.
- Acquedus haftet nicht für die über die „Adam“-IT-Plattform publizierten Informationen. Der Kunde ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich.
- Acquedus haftet nicht für Schäden, die beim Kunden aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstehen können.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Personenschäden.
- Die Haftung von Acquedus ist auf die Höhe einer Jahresgebühr begrenzt.
15. Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Acquedus oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der angebotenen Services entstehen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über deren Gültigkeit ist ausschließlicher Gerichtsstand Wien.
17. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 886 ABGB; auch eine Änderung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform gemäß § 886 ABGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18. Salvatorische Klausel
- Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder für die Parteien juristisch undurchführbar sind oderwerden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die dem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.12.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden in Deutschland
1. Gegenstand und Geltungsbereich
- Die Acquedus Business Services GmbH Zweigniederlassung Darmstadt (nachfolgend Acquedus genannt) schließt Verträge für die „Adam“-IT Plattform ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Adam) ab. Zusätzlich können für bestimmte Leistungen von Acquedus weitere, besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen.
- Diese AGB verwenden den Begriff „Kunde“ im Hinblick auf Übersichtlichkeit, Lesbarkeit und der in AGB gebotenen Prägnanz sowohl für die weibliche als auch die männliche grammatikalische Form. Selbstverständlich werden damit sämtliche natürlichen und juristischen Personen jeglichen Geschlechts umfasst.
- Acquedus behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail über die Änderungen informiert. In dieser E-Mail bekommt der Kunde die neuen AGB zugesandt oder über einen Link aufrufbar zur Verfügung gestellt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser E-Mail zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird Acquedus den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
- Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag über die Nutzung der von Acquedus angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von Acquedus bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt.
- Acquedus ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich Acquedus zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
- Acquedus kann Testversionen in Form von Testzugängen anbieten.
3. Vertragsdauer und Kündigung
- Der Leistungsvertrag beginnt mit Datum der ersten Erfüllungshandlung, soweit dies nicht anderweitig vereinbart wurde und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag jederzeit zum Ende des jeweiligen Leistungszeitraums zu kündigen. Die Kündigung kann ordentlich in Schriftform per E-Mail oder Brief oder über ein dem Kunden von Acquedus zur Verfügung gestelltes Portal erfolgen.
- Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Leistungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Leistungsinhalt
- Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten Adam Pakete und Individualleistungen gemäß dem Vertrag.
- Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist Acquedus berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wiedereinzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden.
- Acquedus behält sich das Recht vor, jederzeit sämtliche oder einzelne Services, Module, Pakete und deren Zusammensetzung vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder nach rechtzeitiger Vorankündigung einzustellen. Acquedus trägt dafür Sorge, etwaige Unterbrechungen und Änderungen soweit möglich voranzukündigen und auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Die aktuellen Leistungen und Preise für die „Adam“-IT-Plattform sind auf der Webseite von Acquedus meetadam.io abrufbar.
- Sofern nichts Anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Acquedus auf Basis der vom Kunden bestellten Module oder Pakete laut Leistungsbeschreibung. Für außerhalb der Module definierte Leistungen ist ein separates Entgelt zu zahlen.
- Sämtliche von Acquedus angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders gekennzeichnet.
- Für Services von Acquedus, die aus einem in der Sphäre des Kunden liegenden Grund nicht ausgeführt werden können, steht Acquedus das vereinbarte Entgelt dennoch zu. Es ist nicht zulässig, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, wegen Gewährleistungsansprüchen oder behaupteter Mängel zurück zu halten.
- Die Abrechnung der Leistungen von Acquedus an den Kunden erfolgt grundsätzlich zum ersten Tag des aktuellen Leistungszeitraums. Hat der Kunde die Wahl zwischen einem Monats- oder Jahresabonnement und wählt ein Jahresabonnement, erfolgt die Abrechnung zum ersten Tag des Jahresabonnements. Hat der Kunde ein verbrauchsabhängiges Abonnement gebucht („Multimandanten-Account“) erfolgt die Abrechnung zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats. Die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Komponenten erfolgt dabei tagesgenau. Acquedus erstellt zu diesem Zweck eine Rechnung, welche elektronisch per E-Mail an den Kunden übermittelt oder über ein dem Kunden von Acquedus zur Verfügung gestellten Portal bereitgestellt wird. Die gestellten Rechnungen sind, je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart, sofort, spätestens jedoch nach sieben Tagen fällig. Eine Rückerstattung der Monats- oder Jahresbeträge bei Kündigung vor Ablauf des aktuellen Leistungszeitraums erfolgt nicht.
- Wenn der Kunde von einem Monats- auf ein Jahresabonnement wechseln möchte, ist dies mit sofortiger Wirkung möglich. Etwaige bereits gezahlte Entgelte für das Monatsabonnement werden in diesem Fall anteilig von Acquedus mit dem Entgelt des Jahresabonnements verrechnet. Das Abonnement wird dann automatisch um ein Jahr verlängert und die Abrechnung erfolgt zum ersten Tag des Jahresabonnements. Wenn der Kunde von einem Jahres- auf ein Monatsabonnement wechseln möchte, ist dies bis zum letzten Tag des Rechnungsjahrs und mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsjahrs möglich. Das Abonnement läuft dann automatisch im Monatsrhythmus weiter.
- Zahlungen des Kunden an Acquedus für die Nutzung des Dienstes oder für weitere Produkte innerhalb des Systems erfolgen per Kreditkarte, Überweisung oder elektronischem Lastschrifteinzug über Acquedus.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs Acquedus die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst außergerichtlich jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts oder Inkassobüros. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Acquedus aufzurechnen, es sei denn diese wurden von Acquedus schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Acquedus ist bei Zahlungsverzug berechtigt den Zugang zur „Adam“ IT-Plattform für den Kunden zeitweise einzuschränken, bis die entsprechende Zahlung durch den Kunden geleistet wurde.
6. Pflichten des Kunden
- Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jeden Inhalt (zB Texte, Multimediadateien etc), den er im Rahmen der Services von Acquedus eingibt, hochlädt, überträgt, per E-Mail versendet oder auf sonstige Weise weiterleitet. Acquedus kontrolliert Inhalte, die über die Services vom Kunden eingegeben, hochgeladen oder verlinkt werden grundsätzlich nicht und kann deshalb keine Gewähr und keine Haftung für diesen Inhalt des Kunden übernehmen.
- Zur Einrichtung des Accounts für den Kunden auf der „Adam“-IT-Plattform verpflichtet sich der Kunde im Rahmen eines Onboardings zur Übermittlung der Unternehmensstammdaten gemäß des durch Acquedus vorgegebenen Formulars. Diese Informationen sind bis spätestens eine Woche nach Vertragsunterzeichnung durch den Kunden an Acquedus zu übermitteln.
- Als notwendige Bedingung zur Erbringung der Leistungen verpflichtet sich der Kunde alle relevanten Daten bzw. Zugänge zu den Quellsystemen für das Reporting auf „Adam“-IT-Plattform bereitzustellen.
- Dem Kunden ist im Rahmen der Nutzung der Services nicht erlaubt, sich in den Services als eine andere Person auszugeben und in die Services oder die mit den Services verbundenen Server oder Netzwerke einzugreifen oder diese zu unterbrechen oder zu umgehen.
7. Nutzungsrechte
- Acquedus räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das einfache und nicht-ausschließliche Recht ein, die Dienstleistungen bestimmungsgemäß nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen zu nutzen.
- Der Kunde ist berechtigt, auf die „Adam“-IT-Plattform, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.
- Der Kunde darf die „Adam“-IT-Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen. Die Nutzung für Dritte ist ausgeschlossen.
- Acquedus ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode der Software zu überlassen.
8. Weitergabeausschluss
- Die Überlassung des Nutzeraccounts an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten an Dritte ist unzulässig. Davon ist auch die gemeinsame Nutzung eines Accounts (Accountsharing) sowie die Nutzung einer eigenmächtig abgeänderten oder veränderten Form des Dienstes erfasst.
- Eine Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Diensteanbieter zur außerordentlichen Kündigung.
9. Datensicherheit, Zugriffe
- Acquedus stellt sicher, dass die Daten des Kunden in einem sicheren Rechenzentrum verwaltet werden und vor den Zugriff nicht-berechtigter Dritter geschützt sind. Zusätzlich stellt Acquedus sicher, dass im Falle eines Ausfalls des Rechenzentrums oder eines Fehlers der „Adam“-IT-Plattform die Daten des Kunden jederzeit wiederhergestellt werden können (Backups).
- Acquedus stellt dem Kunden einen oder mehrere Zugänge zur „Adam“-IT-Plattform zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur „Adam“-IT-Plattform an einem sicheren Ort zu verwahren und sicherzustellen, dass diese vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sind. Sollte der Kunde die Sicherheit der Zugangsdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr sicherstellen können, hat er umgehend Acquedus zu benachrichtigen, damit die Zugangsdaten ausgetauscht werden und die Sicherheit der Daten des Kunden jederzeit sichergestellt werden können.
10. Datenschutz
- Acquedus verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung gemäß diesem Vertrag Daten des Kunden. Näheres regelt die Datenschutzvereinbarung, welche vom Kunden separat bestätigt wurde.
11. Auftragsverarbeitung
- Mit Zustandekommen des Vertrags schließen die Vertragsparteien zudem eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung kann durch den Kunden jederzeit als PDF heruntergeladen werden
12. Vertraulichkeit
- Acquedus und der Kunde verpflichten sich, während der Laufzeit des Leistungsvertrages sowie nach dessen Beendigung für weitere fünf Jahre über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen wie insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, von anderen erworbenes Know-how sowie über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten und sonstigen Informationen (z.B. Aufgabenstellung, Geschäftsvorgänge, Erfahrungen und Erkenntnisse) gegenüber unbefugten Dritten Stillschweigen zu wahren, nicht durch Dritte verwerten zu lassen und Dritten diese auch nicht zugänglich zu machen.
- Eine Verwendung der Informationen ist nur im Rahmen der Ausführung des Leistungsvertrags erlaubt, sofern nicht explizit etwas anderes zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurde. Acquedus und der Kunde verpflichten sich, bei der Geheimhaltung die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie im Hinblick auf die jeweils eigenen Betriebsgeheimnisse von ähnlicher Bedeutung, mindestens jedoch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt.
13. Gewährleistung
- Soweit die Leistungen mangelhaft sind, hat Acquedus auf eigene Kosten und nach eigener Wahl nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Acquedus offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Entgegennahme der Leistung qualifiziert schriftlich zu rügen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bei ungerechtfertigten Mängelrügen hat der Kunde Acquedus die kausalen Aufwendungen zu ersetzen.
- Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monaten ab Entgegennahme der Leistung.
14. Haftung von Acquedus
- Die Haftung von Acquedus beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden, sowie für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien entstanden wäre.
- Der Kunde erklärt, dass er Acquedus in Bezug auf Forderungen oder Ansprüche freistellt und schadlos halten wird, die von Dritten aufgrund von oder in Zusammenhang mit Inhalten, die der Kunde eingegeben, hochgeladen oder im Rahmen der Services übertragen oder aufgrund der Nutzung der Services, der Verbindung zu den Services oder aufgrund von Verletzungen dieser AGB oder von Rechten Dritter durch den Kunden von wem auch immer gegen Acquedus erhoben werden.
- Acquedus haftet nicht für die über die „Adam“-IT-Plattform publizierten Informationen. Der Kunde ist für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität verantwortlich.
- Acquedus haftet nicht für Schäden, die beim Kunden aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen entstehen können.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Personenschäden.
- Die Haftung von Acquedus ist auf die Höhe einer Jahresgebühr begrenzt.
15. Haftung des Kunden
- Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Acquedus oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der angebotenen Services entstehen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über deren Gültigkeit ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt.
17. Schriftform
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auch eine Änderung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
18. Salvatorische Klausel
- Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder für die Parteien juristisch undurchführbar sind oderwerden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die dem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.12.2022