Gewinn gemacht! 3 wichtige Gedanken zur Gewinnausschüttung
So trivial ist es nicht, denn eine Gewinnausschüttung ist wieder so etwas, was du in einer GmbH nicht alleine entscheiden kannst (siehe hierzu auch das Geschäftsführergehalt). Der Prozess hat nämliche rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Konsequenzen, die du gut kennen solltest. Und genau dafür sorgen wir in diesem Beitrag.
Die Gewinnausschüttung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt
Die Gewinnverwendung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Gewinnausschüttung geht nur auf den Bilanzgewinn
- Allen erwirtschafteten Gewinne der Vorjahre
- abzüglich der Verluste in den Vorjahren
- abzüglich der gesetzlichen Rücklagen
Hier siehst du schon, dass eine Ausschüttung immer nur auf den Gewinn möglich ist, der auch in der Bilanz steht, also nicht auf das laufende Jahr oder das noch nicht bilanzierte Vorjahr.
Gewinnausschüttung ist Gesellschaftersache
Ausschüttungssperren können ein Showstopper sein
- Gewinnausschüttungen dürfen nur aus dem Bilanzgewinn erfolgen, der sich nach Abzug gesetzlicher Rücklagen und Verlustvorträgen ergibt.
- Eine Gewinnausschüttung ist unzulässig, wenn sie die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten bringen könnte.
- Bestimmte Rücklagen dürfen nicht für Ausschüttungen verwendet werden, wie z.B.: gesetzliche Rücklagen oder satzungsmäßige Rücklagen
- In Österreich besteht die Verpflichtung, einen Teil des Jahresüberschusses als Rücklage einzubehalten bis 10 % des Stammkapitals erreicht sind
Die Ausschüttungssperren regelt in Deutschland das GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) und in Österreich das GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Welche Arten der Gewinnausschüttung gibt es?
Variante 1: Vollausschüttung: Alles wird ausbezahlt
Bewertung: Eine Vollausschüttung sollte nur gewählt werden, wenn dein Unternehmen über ausreichend Liquiditätsreserven verfügt und keine größeren Investitionen geplant sind.
Variante 2: Teilausschüttung: Der gute Mittelweg
Bewertung: Hier ist immer die Vorteilhaftigkeit in Bezug auf die Gesamtsteuerlast vor allem der geschäftsführenden Gesellschafter zu prüfen.
Variante 3: Thesaurierung: Alles bleibt im Unternehmen.
Bewertung: Die Thesaurierung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Investitionen geplant sind oder das Unternehmen eine schwache Eigenkapitalquote aufweist. Auch in unsicheren Zeiten bietet sie maximale Sicherheit.
Wie läuft eine Gewinnausschüttung ab?
Genug der trockenen Theorie. Machen wir für die Durchführung der Ausschüttung ein konkretes Beispiel:
- Deine GmbH hat vier Gesellschafter, alle haben 25% der Anteile
- Du hast 150 TEUR Gewinn nach Steuern gemacht
- es bestehen keine Ausschüttungssperren.
- Ihr habt die Ausschüttung von 100 TEUR beschlossen.
Unser Tipp: Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind unter gewissen Bedingungen steuerfrei (das berühmte Holding-Konstrukt). Sprich mit deiner Steuerberatung die Optionen durch.
Was ist eine optimale Höhe der Gewinnausschüttung?
Belasse 50% der Gewinne im Unternehmen und nutze diese für die Stabilisierung deiner Liquidität und Investitionen in die Weiterentwicklung deines Unternehmens.
Mit dieser Formel stärkst du das Eigenkapital deines Unternehmens und sorgst dafür, dass die Gesellschafter in den Gewinnjahren gut versorgt sind.
Weiterführende Informationen
Juhn Partner: Tipps zur Gewinnausschüttung für Deutschland
Jagersberger Steuerberatung: Tipps zur Gewinnausschüttung für Österreich
Wir sind neugierig auf eure Erfahrungen!
Wie hat euch dieser Blogbeitrag gefallen? Konntet ihr für euch ein paar hilfreiche und nützliche Informationen mitnehmen? Erzählt es uns in einer E-Mail an [email protected]
Folge uns in den sozialen Medien und mit unserem Newsletter, um nichts mehr zu verpassen:
Verwandte Artikel
Die wichtigsten Fragen des Beitrags noch mal auf einen Blick
Die Grundlage für die Gewinnausschüttung ist der verfügbare Bilanzgewinn, also alle Gewinne und Verluste deines Unternehmens, die noch nicht ausgeschüttet wurden.
Die Gewinnausschüttung erfolgt immer auf den abgeschlossenen Bilanzgewinn und muss von der Gesellschafterversammlung in einem schriftlichen Beschluss festgelegt werden.
In Deutschland werden Gewinnausschüttungen mit 25% Abgeltungssteuer und in Österreich mit 27,5% Kapitalertragssteuer besteuert. Diese Steuern sind zusätzlich zur Körperschaftssteuer, die auf den Unternehmensgewinn erfolgt.
- Autor: Bernhard Frühlinger
- Datum:
- Lesezeit: 4 min.
Controlling Wissen von A bis Z
Das Wichtigste rund um Controlling, Reporting, Planung und Unternehmenssteuerung an einem Ort.