Gewinn gemacht! 3 wichtige Gedanken zur Gewinnausschüttung

Gewinnausschüttung
Folgendes erwartet dich in diesem Beitrag zur Gewinnausschüttung:
Du hast gegen jeden wirtschaftlichen Trend im vorherigen Jahr mit deinem Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet. Dann aber wirklich: „Herzlichen Glückwunsch!“ Und jetzt schnell zur Gewinnausschüttung, oder?

So trivial ist es nicht, denn eine Gewinnausschüttung ist wieder so etwas, was du in einer GmbH nicht alleine entscheiden kannst (siehe hierzu auch das Geschäftsführergehalt). Der Prozess hat nämliche rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Konsequenzen, die du gut kennen solltest. Und genau dafür sorgen wir in diesem Beitrag.

Die Gewinnausschüttung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt

Der erste wichtige Punkt bei der Gewinnausschüttung ist, dass du diese nicht frei bestimmen kannst. Die Quelle für die Entscheidung ist dein Gesellschaftsvertrag. Der regelt die Mechanismen und ob ihr überhaupt frei entscheiden könnt, was mit eurem Gewinn passiert oder ob andere Mechanismen greifen. Ein Blick in den Gesellschaftsvertrag lohnt sich also.

Die Gewinnverwendung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Gewinnausschüttung geht nur auf den Bilanzgewinn

Die Grundlage zur Gewinnausschüttung ist der Bilanzgewinn deines Unternehmens. Dieser setzt sich zusammen aus:

Hier siehst du schon, dass eine Ausschüttung immer nur auf den Gewinn möglich ist, der auch in der Bilanz steht, also nicht auf das laufende Jahr oder das noch nicht bilanzierte Vorjahr.

Für eine Gewinnausschüttung benötigst du eine abgeschlossene Bilanz, die einen Gewinn ausweist.

Gewinnausschüttung ist Gesellschaftersache

Selbst wenn der Gesellschaftsvertrag grünes Licht gibt und du einen schönen Bilanzgewinn zur Verfügung hast, bist du noch nicht fertig, denn du benötigst zur Bestimmung der Gewinnverwendungen einen Beschluss:
Die Gewinnverwendung wird von der Gesellschafterversammlung schriftlich (z.B.. Umlaufbeschluss) beschlossen.

Ausschüttungssperren können ein Showstopper sein

Im Rahmen der Gewinnausschüttung ist auch zu prüfen, ob überhaupt Gewinn ausgeschüttet werden darf, denn es gibt so genannte Ausschüttungssperren.

Die Ausschüttungssperren regelt in Deutschland das GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie das Handelsgesetzbuch (HGB) und in Österreich das GmbH-Gesetz (GmbHG) und im Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Welche Arten der Gewinnausschüttung gibt es?

Jetzt aber genug mit Steinen im Weg. Gehen wir davon aus, dass alles okay ist und der Gewinn ausgeschüttet werden kann. Wie geht das nun?
Bei der Gewinnausschüttung geht es nicht um 100 oder 0, es kann auch eine Teilausschüttung vorgenommen werden. Du hast drei Möglichkeiten, wie du mit einem Gewinn umgehen kannst:

Variante 1: Vollausschüttung: Alles wird ausbezahlt

Bei einer Vollausschüttung wird der gesamte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet. In Deutschland und Österreich ist dies nach Abzug von Steuern auf Unternehmensebene möglich, wobei Gesellschafter die Ausschüttung als Einkünfte versteuern müssen (Stichwort Kapitalertragssteuer).

Bewertung: Eine Vollausschüttung sollte nur gewählt werden, wenn dein Unternehmen über ausreichend Liquiditätsreserven verfügt und keine größeren Investitionen geplant sind.

Variante 2: Teilausschüttung: Der gute Mittelweg

Bei einer Teilausschüttung wird ein Teil des Gewinns (z. B. 50 %) an die Gesellschafter ausgezahlt, während der Rest im Unternehmen verbleibt. Es unterliegt dann auch nur jener Anteil, der ausgeschüttet wird, der Kapitalbesteuerung.

Bewertung: Hier ist immer die Vorteilhaftigkeit in Bezug auf die Gesamtsteuerlast vor allem der geschäftsführenden Gesellschafter zu prüfen.

Variante 3: Thesaurierung: Alles bleibt im Unternehmen.

Bei der Thesaurierung verbleibt der gesamte Gewinn im Unternehmen und wird nicht ausgeschüttet. Die Mittel stehen für Investitionen, Rücklagen oder die Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung. Es erfolgt keine weitere Besteuerung des Gewinns zusätzlich zur Körperschaftssteuer.
Der einbehaltene Gewinn ist auch nicht verloren, er kann zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschüttet werden.

Bewertung: Die Thesaurierung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Investitionen geplant sind oder das Unternehmen eine schwache Eigenkapitalquote aufweist. Auch in unsicheren Zeiten bietet sie maximale Sicherheit.

Wie läuft eine Gewinnausschüttung ab?

Genug der trockenen Theorie. Machen wir für die Durchführung der Ausschüttung ein konkretes Beispiel:

Du hast also 100 TEUR, die nun im Verhältnis an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, aber nicht sofort.
Denn die Ausschüttung unterliegt der der Abgeltungssteuer (25% für DE) und Kapitalertragssteuer (27,5% für AT). Diesen Betrag muss die GmbH einbehalten und an das Finanzamt abführen. Es wird nur der Nettobetrag ausgeschüttet.
Dabei sehen wir nun, dass von den 100 TEUR nochmals 25-27,5 TEUR an das Finanzamt abgeführt werden müssen (zusätzlich zur Körperschaftssteuer, die auch schon abgeführt werden musste).Das macht die Gewinnausschüttung steuerlich unattraktiv.

Unser Tipp: Gewinnausschüttungen an Kapitalgesellschaften sind unter gewissen Bedingungen steuerfrei (das berühmte Holding-Konstrukt). Sprich mit deiner Steuerberatung die Optionen durch.

Was ist eine optimale Höhe der Gewinnausschüttung?

Bei all den Möglichkeiten drängt sich die Frage nach der perfekten Formel für die Gewinnausschüttung auf. Nun die gibt es nicht, aber ich gebe dir eine handfeste Empfehlung mit.

Belasse 50% der Gewinne im Unternehmen und nutze diese für die Stabilisierung deiner Liquidität und Investitionen in die Weiterentwicklung deines Unternehmens.

Mit dieser Formel stärkst du das Eigenkapital deines Unternehmens und sorgst dafür, dass die Gesellschafter in den Gewinnjahren gut versorgt sind.

Weiterführende Informationen

Juhn Partner: Tipps zur Gewinnausschüttung für Deutschland

Jagersberger Steuerberatung: Tipps zur Gewinnausschüttung für Österreich

Wir sind neugierig auf eure Erfahrungen!

Wie hat euch dieser Blogbeitrag gefallen? Konntet ihr für euch ein paar hilfreiche und nützliche Informationen mitnehmen? Erzählt es uns in einer E-Mail an [email protected]

Folge uns in den sozialen Medien und mit unserem Newsletter, um nichts mehr zu verpassen:

Verwandte Artikel

Die wichtigsten Fragen des Beitrags noch mal auf einen Blick

Die Grundlage für die Gewinnausschüttung ist der verfügbare Bilanzgewinn, also alle Gewinne und Verluste deines Unternehmens, die noch nicht ausgeschüttet wurden.

Die Gewinnausschüttung erfolgt immer auf den abgeschlossenen Bilanzgewinn und muss von der Gesellschafterversammlung in einem schriftlichen Beschluss festgelegt werden.

In Deutschland werden Gewinnausschüttungen mit 25% Abgeltungssteuer und in Österreich mit 27,5% Kapitalertragssteuer besteuert. Diese Steuern sind zusätzlich zur Körperschaftssteuer, die auf den Unternehmensgewinn erfolgt.

INHALT

Controlling Wissen von A bis Z

Das Wichtigste rund um Controlling, Reporting, Planung und Unternehmenssteuerung an einem Ort.