Was darf meine Weihnachtsfeier kosten?
Die Weihnachtsfeier: Liebling des Finanzamts
Neben den direkt Beteiligten sind Weihnachtsfeiern auch ein gefundenes Fressen für das Finanzamt. Aus Sicht des Steuerrechts sind Weihnachtsfeiern sogenannte Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern und das hat Implikationen.
Betriebsveranstaltungen sind betrieblich veranlasste Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter, bei denen die Teilnahme allen Betriebsangehörigen offen steht.
- Nur zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr sind steuerlich begünstigt.
- Eigenbetriebliches Interesse muss im Vordergrund stehen
- Wenn überwiegend Geschäftsfreunde teilnehmen, wird die Feier als Geschäftsbewirtung eingestuft, was andere steuerliche Regelungen nach sich zieht
Unser Tipp: Wenn du mehrere Betriebsfeiern pro Jahr machst, ziehe die beiden teuersten Veranstaltungen für die Freibeträge heran.
Welche Kosten zählen zur Weihnachtsfeier und was ist der Freibetrag?
- Speisen & Getränke
- Raummieten und Eintritte
- Anreisekosten
- Unterhaltung
- Geschenke
- Arbeitgeber können die Weihnachtsfeier als Betriebsausgabe angeben und damit die Vorsteuer abziehen
- Für Arbeitnehmer ist die Weihnachtsfeier ein so genannter „geldwerter Vorteil“ (Nebenleistung zum Gehalt) und somit lohnsteuerpflichtig
Damit die Arbeitnehmer aber nicht die Weihnachtsfeier von ihrem Gehalt abziehen müssen gibt es einen Freibetrag.
Der Freibetrag regelt den Maximalbetrag, den eine Betriebsveranstaltung pro Teilnehmer kosten darf, um lohnsteuerfrei zu sein.
Regelungen für Deutschland
In Deutschland liegt der Freibetrag bei 110 Euro brutto (92,44 Euro netto) pro teilnehmende Mitarbeiter pro Veranstaltung. Begleitpersonen der Mitarbeiter werden bei der Berechnung des Freibetrags nicht eingerechnet.
Wenn deine Kosten für die Weihnachtsfeier nun 110 EUR brutto pro Teilnehmer überschreiten, gilt der darüber hinausgehende Betrag als geldwerter Vorteil und muss von den Mitarbeitenden versteuert werden. Ein echter Stimmungskiller in dieser besinnlichen Zeit.
Doch es gibt einen Ausweg und der findet sich in § 40 Absatz 2 Nummer 2 EStG. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Lohnsteuer für den übersteigenden Betrag mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent übernehmen kann.
Hinweis: Die 110 EUR pro Mitarbeiter gelten nur für anwesende unternehmensinternen Personen. Begleitpersonen haben keine eigenen 110 EUR sondern fließen in den Betrag mit ein.
Aus Sicht des Arbeitgebers gibt es auch noch ein Schmankerl zu berücksichtigen: Das „Kochevent Urteil“ des BFH legt fest, dass bei Überschreiten der 110 EUR pro Mitarbeiter der Vorsteuerabzug gänzlich – und nicht nur für den übersteigenden Betrag – wegfällt.
Beispiel:
Ein Unternehmen macht eine Weihnachtsfeier mit 30 Mitarbeitenden.
Gesamtfreibetrag = 30×110 Euro=3.300 brutto
Die tatsächlichen Gesamtkosten betragen jedoch 4.000 Euro. Damit haben wir eine Kostenüberschreitung von 700 EUR.
Die ersten 3.300 Euro der Feierkosten sind steuerlich begünstigt. Auf die 700 EUR wird eine pauschale Lohnsteuer von 25% fällig:
Pauschale Lohnsteuer auf Überschreitung: 700×25%=175 Euro
Regelungen für Österreich
In Österreich sind Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von 365 Euro pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei. Der Betrag gilt für alle Veranstaltungen in Summe. Als Betriebsveranstaltung gelten neben Weihnachtsfeiern auch Betriebsausflüge.
Zusätzlich dürfen Sachgeschenke einen Wert von 186 Euro pro Mitarbeiter und Jahr nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben. Dazu zählen auch Gutscheine, jedoch keine Geldgeschenke.
Aus Sicht des Arbeitgebers sind die Ausgaben für Betriebsveranstaltungen in Österreich immer Betriebsausgaben und damit vorsteuerfrei, auch wenn sie den Freibetrag überschreiten.
Beispiel:
Ein Unternehmen macht eine Weihnachtsfeier mit 30 Mitarbeitenden.
Gesamtfreibetrag = 30×365 Euro = 10.950 brutto
Die tatsächlichen Gesamtkosten betragen jedoch 12.000 Euro. Damit haben wir eine Kostenüberschreitung von 1.050 Euro.
Die ersten 10.950 Euro der Feierkosten sind steuerlich begünstigt. Auf die 1.050 EUR wird ein steuerlicher Sachbezug für die Arbeitnehmer angesetzt.
Was darf die Weihnachtsfeier kosten? Benchmarks und Tipps
- Die Weihnachtsfeier soll nicht wie eine BYOD Party wirken (das ist wenig anerkennend)
- Die Weihnachtsfeier soll kein Budgetloch einreißen (dafür gibt es bessere Events)
Unser Benchmark: Plane ca 200 EUR brutto pro Mitarbeiter und Jahr für interne Teamevents. Damit hältst du die Steuergrenzen und ihr habt auch genug Spaß. Ob die Weihnachtsfeier das teuerste Event ist, kannst du selbst entscheiden.
- Planung der Teilnehmergruppe: Lade alle Mitarbeiter oder Teams ein, um sicherzustellen, dass die Veranstaltung als Betriebsfeier anerkannt wird.
- Kostentransparenz: Plane die Kosten detailliert und teile sie gleichmäßig auf alle Teilnehmer auf, um die Freibeträge bestmöglich zu nutzen.
- Geschenke einplanen: Kombiniere Weihnachtsfeiern mit steuerbegünstigten Sachgeschenken.
- Budgetüberwachung: Bleibe pro Kopf unter den Freibeträgen, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.
Unser Tipp: Behandle deine Weihnachtsfeier wie ein Mini Projekt mit einer Timeline, einem Budget und – most of all – einem Fokus auf maximale Qualität.
Weiterführende Informationen
Haufe: Infos zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Österreichische Gesundheitskasse: Infos zu Betriebsveranstaltungen und Geschenke
Wir sind neugierig auf eure Erfahrungen!
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