Bin ich bald pleite? So erkennst du eine drohende Insolvenz!
Folgendes erwartet dich in diesem Beitrag zum Thema drohende Insolvenz:
Drohende Insolvenz: Die Bedrohung ist für Dienstleister besonders real!
In Deutschland wurden im ersten Halbjahr 2024 laut Creditreform 11.000 Insolvenzen angemeldet. Das sind +30% zum Vorjahr, ein Rekordwert. In Österreich kommen nach Angaben des KSV1870 in den ersten drei Quartalen 4.855 Insolvenzen dazu. Das sind fast 25% mehr als im Vorjahr.
Das mag schockierend wirken, ist aber für „Finance People“ nicht weiter überraschend. Dienstleister sind in der Regel massiv umsatzfokussiert, gönnen sich hohe laufende Kosten und haben keine Frühwarnsysteme für die Risikokennzahlen im Einsatz. Und das obwohl solche Systeme mittlerweile per Gesetz vorgeschrieben sind.
Wann bin ich insolvent?
In Deutschland und Österreich gilt für Geschäftsführer eine klare Pflicht zur Insolvenzanmeldung, sobald das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist:
- Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungen zu decken. Das heißt: Wenn Deine liquiden Mittel nicht ausreichen, um kurzfristige Verpflichtungen zu erfüllen, ist die Zahlungsunfähigkeit offiziell gegeben.
- Überschuldung Hier steht das Eigenkapital auf dem Prüfstand: Sind deine Schulden höher als dein Vermögen, und ist keine positive Fortführungsprognose mehr vorhanden, dann bist du formal überschuldet.
In Deutschland beträgt die Insolvenzanmeldefrist bei Zahlungsunfähigkeit maximal drei Wochen und bei Überschuldung sechs Wochen (§ 15a InsO). In Österreich hast Du 60 Tage Zeit (§ 69 IO). Die Konsequenzen bei Fristüberschreitung sind drastisch: Haftungsrisiken bis hin zur persönlichen Haftung und strafrechtliche Konsequenzen bei Insolvenzverschleppung.
Kurzum: eine drohende Insolvenz ist wirklich kein Spaß und du bist als Geschäftsführer:in gut beraten, auch in guten Zeiten, deine Augen auf diese Kennzahlen zu richten.
Früherkennung einer drohenden Insolvenz ist keine Fleißaufgabe
Hast du schon einmal von der EU Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023) gehört? Etwas sperrig, aber die Richtlinie hat es in sich:
Sie verpflichtet dich als Geschäftsführer:in laufend über Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, zu wachen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Darüber müssen auch die Gesellschafter und andere Überwachungsorgane (z.B: Aufsichtsrat) informiert werden. Dies kommt einer Pflicht zum aktiven Risikomanagement gleich.
Ein Frühwarnsystem ist deine Versicherung gegen eine drohende Insolvenz
Keine Geschäftsführer:in möchte erst kurz vor der Zahlungsunfähigkeit feststellen, dass es brenzlig wird. Deshalb ist ein effizientes, datenbasiertes Frühwarnsystem dein bestes Werkzeug zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz. Ein solches System ist weit mehr als deine „Sales Excel“ oder ein „Management by Bankkonto“. Es ist deine zentrale Steuerungseinheit, die alle relevanten Kennzahlen deines Unternehmens auf einen Blick zeigt.
- Ertrag und Gewinn: Wie entwickeln sich meine Umsätze, Kosten und mein Gewinn?
- Vermögen: Welche Risiken sind in meinem Working Capital gebunden?
- Schulden: Wie gesund ist meine Kapitalausstattung und wie hoch bin ich verschuldet?
- Cash Flow: Wie entwickeln sich meine Zahlungsflüsse und wohin gehen sie?
Unser Tipp: Hier findest eine Übersicht der wichtigsten Kennzahlen für dein Risikomanagement.
Good Practice Beispiel eines Frühwarnsystems
In Adam haben wir das Frühwarnsystem in einem Risiko Lagebericht umgesetzt:
Was Du jetzt tun solltest
- Hol dir die aktuellen Daten aus der Buchhaltung
- Ermittle deine Frühwarnkennzahlen: nutze dazu unseren kostenfreien Risiko Check (CTA)
- Prüfe, in welchen Bereichen Risiken schon evident werden oder am Horizont schlummern
- Mache eine solide Budgetplanung 2025, in der du alle Risiken berücksichtigst
Unser Tipp: Diese Prämissen kannst du dir für deine Budgetplanung 2025 mitnehmen.
Fazit: Eine drohende Insolvenz braucht niemand!
Der Aufbau Frühwarnsystems ist nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme, sondern deine Versicherung gegen das Unvorhersehbare. Durch rechtzeitige Frühwarnsignale und ein proaktives Risikomanagement sicherst Du die Liquidität und die Zukunft deines Unternehmens – und kannst dich darauf konzentrieren, es weiter voranzubringen, ohne den „Insolvenz-Notfall“ fürchten zu müssen.
Weiterführende Informationen
IHK: Checkliste für Risikomanagement in KMU
Gesetze im Internet: Gesetzestext zu StaRUG
RIS BKA: Gesetzestext zu URG und URG Kennzahlen
Wir sind neugierig auf eure Erfahrungen!
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Die wichtigsten Fragen des Beitrags noch mal auf einen Blick
Ja, eine laufendes Risikomanagement und eine Risikofrüherkennung ist durch die EU-Restrukturierungsrichtlinie und deren lokale Umsetzung seit 2021 für alle Kapitalgesellschaften egal welcher Größe verpflichtend.
- Autor: Bernhard Frühlinger
- Datum:
- Lesezeit: 4 min.
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