StaRUG oder Risikomanagement per Gesetz 

starug

Folgendes erwartet dich in diesem Beitrag über StaRUG:

Bereits seit 2021 gibt es ein Gesetz, das für KMU in Deutschland von höchster Relevanz ist, jedoch auf den meisten „Führungskräfte-Radaren“ keinen Platz gefunden hat. Es handelt sich um das „Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz“, amtlich abgekürzt StaRUG. 

Doch was bedeutet das Gesetz für KMU und wie können diese die Anforderungen des StaRUG erfüllen. Wir fassen die wichtigsten Punkte für euch zusammen.

StaRUG: Was sagt das Gesetz?

Das StaRUG ist die deutsche Umsetzung der EU Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023). Das Gesetz regelt folgende Punkte:

Die große Neuerung für KMU ist, dass StaRUG die Geschäftsführung zum Risikomanagement und zur Krisenfrüherkennung verpflichtet.

Wir gehen in diesem Blogbeitrag auf diese Schwerpunkte des Gesetzes ein.

Risikofrüherkennung

Geschäftsführende von Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH) müssen laufend über Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, wachen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen. Darüber müssen auch die Gesellschafter und andere Überwachungsorgane (z.B:: Aufsichtsrat) informiert werden. Dies kommt einer Pflicht zum aktiven Risikomanagement gleich.

Frühwarnsystemen

Ein Teil von StaRUG beschäftigt sich mit Früwarnsystemen, fokussiert dabei aber nicht auf die Ausgestaltung von Frühwarnsystemen, sondern beruft sich auf die Insolvenzgründe der Insolvenzordnung:

Das StaRUG hält auch fest, dass Ersteller von Jahresabschlüssen (z.B.: Steuerberatungen) bei der Erstellung des Jahresabschlusses ihre Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes informieren und auf die daraus resultierenden Pflichten für Geschäftsführende hinweisen.

Mit dieser Vorlage kannst du dein Risikomanagement optimal erkennen, bewerten, planen und steuern.

Was bedeutet StaRUG für mich und mein Risikomanagement?

Wie oben dargestellt, ist ein wesentlicher Fokus von StaRUG die Verstärkung des Risikomanagement in KMU. Damit betrifft das Gesetz alle Unternehmen, auch jene, die sich in keiner Sanierung oder Insolvenz befinden. Um den Erfordernissen von StaRUG gerecht zu werden, müssen Geschäftsführende von KMU daher ein Risikomanagement etablieren, das idealerweise die folgenden Schritte beinhaltet:

Risikomanagement

Risikoanalyse

Um eine Risikoanalyse durchführen zu können, benötigt ihr ein Berichtswesen, das euch die wichtigsten Kennzahlen aus Gewinn- und Verlustrechung, Bilanz und Cashflow monatlich darstellt und negative Entwicklungen klar ersichtlich macht. Die relevanten Zahlen hierzu kommen aus der Buchhaltung. Die Risikoanalyse muss euch gemäß StaRUG und Insolvenzordnung Antworten auf folgende Fragen geben:

Wir empfehlen euch eine umfassendere Risikoanalyse auf Basis der folgenden Kategorien:
Der Risikoanalysebericht dazu kann beispielsweise so aussehen:
StaRUG

Unser Tipp: Integriert mindestens alle Einzelmonatswerte der Buchhaltung der letzten zwei Geschäftsjahre in euer Reporting.

Risikobewertung

Die monatliche Darstellung der oben genannten Kennzahlen gibt euch einen guten Überblick über eure finanzielle Situation. Damit ihr diese jedoch auch sinnvoll bewerten könnt, solltet ihr diese wie folgt bewerten:
Die Bewertung der Risiken solltet ihr nicht im stillen Kämmerchen machen, sondern gemeinsam mit euren Stakeholdern (Mitarbeiter:innen, Geselschafterkreis). StaRUG verpflichtet euch zur Berichterstattung erkannter Risiken an die „Überwachungsorgane“ (z.B.: Gesellschafter).

Unser Tipp: Zeigt in euerem Berichtswesen immer die Abweichungen zu euren Zielwerden und Benchmarks, damit ihr die Risikopotenziale auf einen Blick erkennt.

Risikoplanung

Puristen sagen, dass materialisierte Risiken bereits Fehler im Risikomanagement sind. So weit gehen wir nicht, jedoch ist eine Planung der wichtigsten Kennzahlen für das Risikomanagement essenziell. Ihr solltet in der Planung auch verschiedene Szenarien beleuchten, auch einen worst case und euch auf diese vorbereiten. Da StaRUG auf die Kennzahlen aus der Insolvenzordnung abstellt, ist euer Planungshorizont mit 24 Monaten mehr oder weniger festgelegt.

Unser Tipp: Setzt eure Planung auf bestehenden Ist-Daten auf. Sofern ihr brauchbare Vorjahreswerte zur Verfügung habt, nutzt diese um saisonale Effekte abgleichen zu können.

Risikosteuerung

StaRUG verpflichtet die Geschäftsführenden von KMU auch zur aktiven Risikosteuerung, da es vorschreibt, dass diese bei Erkennen von Entwicklungen, welche „den Fortbestand der juristischen Person gefährden können“, geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den Überwachungsorganen (z.B.: Gesellschaftern) unverzüglich Bericht erstatten müssen.
Natürlich kann und soll kein Gesetz für jedes Risiko die passende Maßnahme vorschreiben. Dies bleibt glücklicherweise in der unternehmerischen Freiheit. Allgemein stehen euch drei Strategien zur Risikoststeuerung zur Verfügung:

Unser Tipp: Alles zum Risikomanagement-Framework findet ihr in unserem Blogbeitrag: Risikomanagement – Handeln statt fürchten.

Fazit: StaRUG ist eine Hilfe für KMU

Während viele Gesetze gerade für KMU häufig an der Untergrenze der Sinnhaftigkeit und an der Obergrenze der Umsetzbarkeit sind, ist das StaRUG eine sinnvolle Regelung zur Förderung der nachhaltigen und gesunden Entwicklung von KMU.
Mit einer laufenden Identifikation und Bewertung von Risiken sowie einer realistischen Planung der Risikoindikatoren habt ihr auch alle Grundlagen geschaffen, um nicht nur StaRUG konform zu agieren, sondern vor allem auch um Risiken besser zu begegnen.

Weiterführende Informationen

Gesetze im Internet: Gesetzestext zu StaRUG

IHK: Checkliste für Risikomanagement in KMU

Wir sind neugierig auf eure Erfahrungen!

Wie hat euch dieser Blogbeitrag gefallen? Konntet ihr für euch ein paar hilfreiche und nützliche Informationen mitnehmen? Erzählt es uns in einer E-Mail an [email protected]

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Die wichtigsten Fragen des Beitrags noch mal auf einen Blick

StaRUG steht für Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz und regelt die vereinfachte Restrukturierung von KMU. Die wesentlichen Bestandteile sind die Pflicht zur Risikoüberwachung für Geschäftsführende von KMU sowie der Restrukturierungsplan und der gerichtliche Restruktierungsrahmen,
Eine laufendes Risikomanagement und eine Risikofrüherkennung sind für alle Unternehmen sinnvoll und notwendig. Verpflichtend ist es für alle Aktiengesellschaften und durch die EU-Restrukturierungsrichtlinie und deren lokale Umsetzung (z.B.: StaRUG in Deutschland) seit 2021 für alle Kapitalgesellschaften (auch KMU).
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